Photo by Annie Spratt on Unsplash
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Beitragsordnung

Beitrags-
ordnung

1. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie aus Ehrenmitgliedern.

Aktive Mitglieder sind die im Verein sportlich aktiven Mitglieder, passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins fördern und unterstützen.

Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.

2. Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Ein Antrags-, Diskussions- und Stimmrecht steht Mitgliedern ab Vollendung des 18.Lebensjahres zu. Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

3. Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Aufnahmeanträge können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Status-Änderung (E, P, H) in der Mitgliedschaft von aktiver bzw. hobbyistischer auf passiver oder hobbyistischer Mitgliedschaft werden nach Eingang, spätestens 6 Wochen vor Quartalsende in der Geschäftsstelle, am 1. des folgenden Quartals gültig. Status-Änderung in der Mitgliedschaft von passiver oder hobbyistischer auf aktiver bzw. hobbyistischer Mitgliedschaft werden nach Eingang in der Geschäftsstelle, am 1. des folgenden Monats gültig. Status-Änderung von aktiver oder hobbyistischer auf passiver Mitgliedschaft und anschließender Status-Änderung von passiver oder hobbyistischer auf aktiver Mitgliedschaft kann nur mit einem einjährigen Abstand beantragt werden. Die Sondergebühren des DBB für den neuen Teilnehmerausweis müssen vom Mitglied, das die Status-Änderung beantragt hat, gezahlt werden.

4. Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung 6 Wochen (Eingang Geschäftsstelle) vor Quartalsende gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Friststellung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Ausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchen Gründen, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

5. Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind zu Beginn des Geschäftsjahres fällig (entspricht Kalenderjahr). Bei Eintritt während des Geschäftsjahres sind die anteiligen Jahresbeiträge (je angefangenen Kalendermonat 1/12 der festgesetzten Jahresbeiträge) mit dem Eintritt fällig. Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend.

Beitäge

Der Jahresbeitrag beträgt 150,- €.

  1. Die Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder (E, ES, J) beträgt 13,- €
  2. Die Ermäßigung für Schüler, Studenten und Azubis (ES) beträgt 25% vom Jahresbeitrag.
  3. Die Ermäßigung für Jugendliche (J) beträgt 50% vom Jahresbeitrag.
  4. Die Ermäßigung für passive Mitglieder beträgt 85% vom Jahresbeitrag.
  5. Die Ermäßigung für Hobbyisten (H) und für Jugendliche (J) ab dem 2. Geschwisterkind beträgt 70% vom Jahresbetrag.



Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 14. März 2013 genehmigt.

Duisburg, den 14.03.2013

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(Abteilungsleiter)