in der Fassung vom 11.März 1999
Es gelten die Vorschriften des § 1 der Satzung des VfvB Ruhrort-Laar e.V. entsprechend.
Es gelten die Vorschriften der Beitragsordnung der Basketballabteilung. (Seite 4.10)
Die Mitglieder haben das Recht, die Leistungen des VfvB in Anspruch zu nehmen. Sie sind verpflichtet die Satzung, Ordnungen sowie Entscheidungen und Beschlüsse der Organe des VfvB zu befolgen.
Die Basketballjugend des VfvB führt und verwaltet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung selbständig. (siehe Seite 5.10 / 6.10)
Es gelten die Vorschriften der Beitragsordnung der Basketballabteilung. (Seite 4.10)
Es gelten die Vorschriften der Beitragsordnung der Basketballabteilung. (Seite 4.10)
Es gelten die Vorschriften des § 7 der Satzung des VfvB Ruhrort-Laar e.V. entsprechend, ergänzt durch die Rechtsordnung. (Seite 9.10)
Die Organe der Basketballabteilung sind
Es gelten die Vorschriften des § 9 der Satzung des VfvB Ruhrort-Laar e.V. entsprechend.
Ausnahme § 8 Nr. 2 der Satzung:
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, innerhalb der ersten vier Monate eines Kalenderjahres, statt.
Siehe Jugendordnung vom 11.03.99 (siehe Seite 5.10 / 6.10)
Es gelten die Vorschriften des § 12 der Satzung des VfvB Ruhrort-Laar e.V. entsprechend.
Beitragsordnung (siehe Seite 4.10), Jugendordnung (siehe Seite 5.10 / 6.10), Kassenordnung (siehe Seite7.10 / 8.10), Rechtsordnung (siehe Seite 9.10), Schiedsrichterordnung (siehe Seite 10.10).
Es gelten die Vorschriften des § 13 der Satzung des VfvB Ruhrort-Laar e.V. entsprechend.
Ergänzung: Alle Protokolle werden in Durchschrift für den Abteilungsleiter und der Geschäftsstelle angefertigt.
Es gelten die Vorschriften des § 16 der Satzung des VfvB Ruhrort-Laar e.V. entsprechend.
Die vorstehende Geschäftsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 11. März 1999 genehmigt.
Duisburg, den 11.03.1999
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(Abteilungsleiter)