Photo by Annie Spratt on Unsplash
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Jugendordnung

Jugend-
ordnung

§ 1 Basketballjugend

  1. Die Basketballjugend des VfvB Ruhrort - Laar e.V. führt und verwaltet sich selbstständig unter der Beachtung der Satzung und der Ordnungen des VfvB Ruhrort - Laar e.V.
  2. Die Basketballjugend entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. Die Mittel müssen im Haushalt der Basketballabteilung nachgewiesen werden.

§ 2 Mitglieder

Mitglieder der Basketballjugend sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr, sowie alle Erwachsenen, die eine Aufgabe im Rahmen dieser Jugendordnung übernommen haben.

§ 3 Organe

Die Organe der Basketballjugend sind

  1. die Jugendversammlung,
  2. der Jugendausschuß.

§ 4 Jugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung tritt jedes Jahr zusammen. Sie soll vor der Abteilungsversammlung der Basketballabteilung stattfinden. Sie ist vom Jugendausschuß in schriftlicher Form einzuberufen. Diese Einberufung hat mindestens vier Wochen vor Beginn der Jugendversammlung unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
  2. Die Jugendversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    • Entgegennahme der Tätigkeitsberichte,
    • Entlastung der Jahresrechnungen,
    • Entlastung des Jugendausschusses,
    • Neuwahlen,
    • Genehmigung des Jugendhaushaltes,
    • Planung der Jugendarbeit,
    • Behandlung und Beschlussfassung über Anträge.

§ 5 Stimmrecht, Verfahren, Anträge

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie Erwachsene, die eine Aufgabe im Rahmen der Jugendordnung übernommen haben.
  2. Die Beurkundung der Jugendversammlungsbeschlüsse erfolgt durch Unterschrift des Versammlungsleiters und des Protokollführers. Die Jugendversammlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag durch Beschluss ausgeschlossen werden.
  3. Anträge zur Jugendversammlung können vom Abteilungsvorstand, vom Jugendausschuß und den Mitgliedern der Basketballjugend eingebracht werden. Anträge müssen mindestens 2 Wochen vor der Jugendversammlung beim Basketball - Jugendwart eingehen. Sie sind mindestens 7 Tage vor der Jugendversammlung den Mitgliedern des Abteilungsvorstandes und des Jugendausschusses zuzuleiten.

§ 6 Außerordentliche Jugendversammlung

  1. Die außerordentliche Jugendversammlung kann vom Jugendausschuß einberufen werden, wenn ein schriftlicher, begründeter Antrag von mindestens ein Drittel der Mitglieder der Basketballjugend vorliegt.
  2. Die Bestimmungen über die Jugendversammlung finden auch für die außerordentliche Jugendversammlung entsprechende Anwendung.

§ 7 Basketball - Jugendausschuss

  1. An der Spitze der Basketballjugend des VfvB Ruhrort - Laar e. V. steht der Jugendausschuss unter Vorsitz des Jugendwartes; dieser ist zugleich Mitglied des Abteilungsvorstandes. Der Jugendausschuss hält bei seinen Planungen und Entscheidungen Fühlung mit anderen Gremien der Basketballabteilung.

Dem Jugendausschuss obliegt die Bearbeitung aller Jugendfragen und das Festlegen der Arbeitsrichtlinien für die Jugendarbeit in der Basketballabteilung.

Im besonderen sind dies:

  1. die Jugendlichen in der Basketballabteilung zu fördern und zu koordinieren sowie jugendpflegerische Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen,
  2. den Jugendspielbetrieb zu gestalten, zu lenken und zu fördern,
  3. Lehrgänge und Wettbewerbe auf Vereinsebene zu veranstalten.
  4. Der Jugendausschuß besteht aus dem
    • Jugendwart,
    • Stellv. Jugendwart,
    • Jugendkassenwart,
    • Jugendsprecher,
    • Stellv. Jugendsprecher.
  5. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von der Jugendversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
  6. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendwartes.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Die Jugendordnung wird von der Basketball - Jugendversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  2. Die Jugendordnung und ihre Änderungen treten mit ihrer Annahme der durch die Jugendversammlung in Kraft.



Die vorstehende Jugendordnung wurde von der Jugendversammlung am 11. März 1999 genehmigt.

Duisburg, den 11.03.1999

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(Abteilungsleiter)