Mitglieder der Basketballjugend sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr, sowie alle Erwachsenen, die eine Aufgabe im Rahmen dieser Jugendordnung übernommen haben.
Die Organe der Basketballjugend sind
Dem Jugendausschuss obliegt die Bearbeitung aller Jugendfragen und das Festlegen der Arbeitsrichtlinien für die Jugendarbeit in der Basketballabteilung.
Im besonderen sind dies:
Die vorstehende Jugendordnung wurde von der Jugendversammlung am 11. März 1999 genehmigt.
Duisburg, den 11.03.1999
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(Abteilungsleiter)