Die Finanzwirtschaft der Basketballabteilung ist sparsam zu führen.
Der Kassenwart verwaltet die zentrale Kassen- und Buchungsstelle. Zahlungen werden vom Kassenwart nur geleistet, wenn sie ordnungsgemäß angewiesen werden.
Die Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Abteilungsleiters oder seines Stellvertreters.
Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des Haushaltsplans ist im Einzelfall vorbehalten:
Der Abteilungsvorstand ist von solchen Verbindlichkeiten vorab zu unterrichten.
Vorschüsse können nur in Anspruch genommen werden, wenn der vorher gewährte Vorschuss abgerechnet ist.
Den ehrenamtlichen Mitarbeitern der Basketballabteilung sind entstehende Unkosten nach den jeweils gültigen Beschlüssen des Mitarbeiterkreises zu erstatten.
Die Kassenordnung tritt gemäß Beschluss des Abteilungsvorstandes vom 10. April ab 01. Mai 1990 in Kraft.
Die vorstehende Kassenordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 11. März 1999 genehmigt.
Duisburg, den 11.03.1999
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(Abteilungsleiter)
Die vorstehenden Richtlinien wurde von der Abteilungsversammlung am 11. März 1999 genehmigt.
Duisburg, den 11.03.1999
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(Abteilungsleiter)