Photo by Annie Spratt on Unsplash
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Kassenordnung

Kassen-
ordnung

§ 1 Grundsatz der Sparsamkeit

Die Finanzwirtschaft der Basketballabteilung ist sparsam zu führen.

§ 2 Haushaltsplan

  1. Der vom Abteilungsvorstand aufgestellte Haushaltsplan wird der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt und ist genehmigt, wenn er mit einfacher Mehrheit angenommen wird.
  2. Die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes sind gegenseitig deckungsfähig.
  3. Solange der Abteilungshaushalt nicht genehmigt ist, dürfen Ausgaben nur bis zu höchsten einem Viertel des Vorjahreshaushaltes getätigt werden.

§ 3 Jahresabschluss

  1. Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Hauhaltsplans nachzuweisen und die Schulden und das Vermögen aufzuführen.
  2. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Kassenwart dem Abteilungsvorstand über das Ergebnis Bericht. Nach der Genehmigung durch den Abteilungsvorstand erfolgt die Veröffentlichung der Jahresrechnung in der Mitgliederversammlung.

§ 4 Kassenwart

Der Kassenwart verwaltet die zentrale Kassen- und Buchungsstelle. Zahlungen werden vom Kassenwart nur geleistet, wenn sie ordnungsgemäß angewiesen werden.

§ 5 Zahlungsanweisungen

Die Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Abteilungsleiters oder seines Stellvertreters.

§ 6 Zahlungsverkehr

  1. Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über das Bankkonto der Basketballabteilung abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.
  2. Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgabe ist durch Unterschrift zu bestätigen.

§ 7 Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten

Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des Haushaltsplans ist im Einzelfall vorbehalten:

  1. dem Abteilungsleiter bis zu einer Summe von DM 5.000, -
  2. dem Abteilungsleiter und dem Kassenwart gemeinsam bis zu einer Summe von DM 7.000, -

Der Abteilungsvorstand ist von solchen Verbindlichkeiten vorab zu unterrichten.

§ 8 Vorschüsse

Vorschüsse können nur in Anspruch genommen werden, wenn der vorher gewährte Vorschuss abgerechnet ist.

§ 9 Unkostenerstattung

Den ehrenamtlichen Mitarbeitern der Basketballabteilung sind entstehende Unkosten nach den jeweils gültigen Beschlüssen des Mitarbeiterkreises zu erstatten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Kassenordnung tritt gemäß Beschluss des Abteilungsvorstandes vom 10. April ab 01. Mai 1990 in Kraft.




Die vorstehende Kassenordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 11. März 1999 genehmigt.

Duisburg, den 11.03.1999

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(Abteilungsleiter)

Richtlinien für die Abrechnung von Belegen

  1. Als Belege sind nur Originalbelege zugelassen. (keine Duplikate, Zweitschriften, Fotokopien, usw.)
  2. Rechnungsdurchschläge für gelieferte Einzelsortimente können nicht anerkannt werden, auch wenn sie einzeln quittiert sind.
  3. Es können ferner nicht anerkannt werden:
    1. Rechnungen ohne Firmenkopf oder Firmenstempel (der Zahlungsempfänger muß eindeutig zu erkennen sein),
    2. Rechnungen ohne Ausstellungsdatum,
    3. Unleserliche Zahlungsangaben in Rechnungen.
  4. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit ist auf den Einzelrechnungen vom Fachwart der Basketballabteilung zu bescheinigen.
  5. Registrierkassenbons (nur in Kleinbeträgen - ausnahmsweise -)
  6. Handschriftlich nachträglich zugesetzte Beträge auf Registrierkassenbons oder quittierten Rechnungen können nicht anerkannt werden.
  7. Vom Käufer selbst erstellte Einkaufsbelege, dass die Beträge verausgabt, aber die Originalbelege nicht beizubringen sind, werden nicht angenommen.
  8. Soweit die Rechnungen nicht durch Registrierkassen abgestempelt sind, müssen sie quittiert sein.
  9. Mit der Bestätigung über die "sachliche Richtigkeit" bescheinigt der Fachwart, daß der Betrag für die gekauften Materialien durch den von der Mitgliederversammlung beschlossene Haushaltsplan gedeckt ist.
  10. Zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung werden keine Rechnungen für das laufende Wirtschaftsjahr mehr bezahlt.
  11. Die Abrechnungsordnung tritt gemäß Beschluss des Abteilungsvorstandes vom 10. April ab 01. Mai 1990 in Kraft.



Die vorstehenden Richtlinien wurde von der Abteilungsversammlung am 11. März 1999 genehmigt.

Duisburg, den 11.03.1999

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(Abteilungsleiter)