Photo by Annie Spratt on Unsplash
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Schiedsrichterordnung

Schieds-
richter-
ordnung

§ 1

Jede Seniorenmannschaft, die an Meisterschaftsspielen des WBV oder des Basketballkreises Niederrhein teilnimmt, hat zwei lizensierte und einsatzfähige Schiedsrichter zu melden. Diese Meldung hat jährlich bis zum 01. Juli an den Schiedsrichterwart der Basketballabteilung zu erfolgen.

§ 2

  1. Meldet eine Mannschaft, die gemäß § 1 dazu verpflichtet wäre, nicht genügend Schiedsrichter, zahlt jede betroffene Mannschaft anteilig die von den Verbänden ausgesprochenen Strafen.
  2. Schiedsrichter die sich als Pflichtschiedsrichter melden und keiner Mannschaft angehören mindern nicht die Mannschaftsstrafen.

§ 3

  1. Die gemeldeten Schiedsrichter der jeweiligen Mannschaften haben mindestens 10 Pflichtspiele zu leiten.
  2. Die gemeldeten Schiedsrichter müssen bei Nichtwahrnehmung der Leitung eines Pflichtspiels für Ersatz sorgen.

§ 4

  1. Kann eine Mannschaft nicht die nach § 3a vorgeschriebenen Anzahl von Pflichtspielen nicht nachweisen, so wird sie mit einer Geldbuße von DM 15, - je fehlendem Spiel belegt. Die Buße entfällt bei einer Mannschaft, bei der in der abgelaufenen Spielzeit nicht die erforderliche Anzahl von Schiedsrichteransetzungen vorgenommen wurde.
  2. Sorgt ein Schiedsrichter nicht nach § 3b für Ersatz, trägt die Mannschaft sämtliche entstehenden Kosten die der Basketballabteilung in Rechnung gestellt werden.

§ 5

Der Schiedsrichterwart der Basketballabteilung setzt die Schiedsrichter und Schiedsgerichte für die einzelnen Ligen und für Freundschafts- und Pokalspiele an.

§ 6

Jede Mannschaft, die an Meisterschaftsspielen des WBV oder Basketballkreis Niederrhein teilnimmt, hat zu den vom Schiedsrichterwart (Basketballabteilung) angesetzten Spielterminen, Schiedsrichter und das Schiedsgericht zu stellen.

§ 7

Stellt eine Mannschaft zum angesetzten Spieltermin keinen Schiedsrichter oder Schiedsgericht oder ist diese unvollständig, so wird sie mit einer Geldbuße von DM 10, - je fehlendes Mitglied (Schiedsrichter/Kampfgericht) bestraft.

§ 8

  1. Stellt eine Mannschaft zum angesetzten Spieltermin kein Schiedsgericht oder Schiedsrichter und kommt es deshalb zum Spielausfall, so wird es mit einer zusätzlichen Geldbuße von DM 30, - bestraft.
  2. Stellt eine Mannschaft zum angesetzten Spieltermin kein Schiedsgericht oder Schiedsrichter und kommt es deshalb zum Spielausfall, trägt die Mannschaft sämtliche entstehenden Kosten die der Basketballabteilung in Rechnung gestellt werden.

§ 9

Die Schiedsrichterordnung kann mit einfacher Mehrheit der Abteilungsversammlung geändert werden.




Die vorstehende Schiedsrichterordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 11. März 1999 genehmigt.

Duisburg, den 11.03.1999

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(Abteilungsleiter)